1. Planung
- Übernahme der Objektplanertätigkeit
- Erstellung der Bauantragsunterlagen
- Erstellung der Bauantragausfertigungen
- Verteilung des Schriftverkehrs an alle beteiligten Personen
2. Erstellung einer prüffähigen Genehmigungsstatik
- Erstellung der statischen Berechnung
- Erstellung der Positionspläne
- Zusammenstellung der statischen Berechnung
3. Erstellung einer Ausführungsplanung-Statik
- Erstellung der Schal- und Bewehrungspläne einschl.
Stahl-, Schneide-, Biegeliste
für alle Betonbauteile: - Gründung (Fundament und Bodenplatte)
- Ringbalken inkl. Stürze
- Zusammenstellung der Ausführungspläne
4. Erstellung eines Energiebedarfausweises nach der Energieeinsparverordnung EnEV2016
4.1 Nachweisführung
- Erstellung eines Wärmeschutznachweises nach den Forderungen der EnEV2016 Abschnitt 2, §3 unter Beachtung der KfW-Forderungen KfW-Förderprogramm 153
- Erstellung eines sommerlichen Wärmeschutznachweises nach den Forderungen der EnEV2016 Abschnitt 2, §3, Absatz 4 unter Beachtung der KfW-Forderungen
- Prüfen der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen nach den Forderungen der EnEV2016 Abschnitt 2, §6 sowie unter Beachtung der KfW-Forderungen sowie nach den Forderungen der DIN 1946-6 Das Ergebnis wird dem Bauherrn mitgeteilt. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr.
- KfW-Programm 153 bestätigen das geplante energetische Niveau durch das KfW-Formular -“Bestätigung zum Antrag“ bestätigt
- Mit Beachtung der KfW-Forderung werden vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. Aufbringen späterer Verkleidungen 3 Baustellenbegehungen angesetzt zur Überprüfung/Kontrolle der Ausführung energetisch relevanter, insbesondere später nicht mehr zugänglicher Bauteile zur Überprüfung/Kontrolle der Umsetzung des Wärmebrückenkonzepts, des Luftdichtheitskonzepts sowie der Anlagenteile
- Prüfung der eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten an der Gebäudehülle und der energetischen Anlagetechnik auf Übereinstimmung mit den nach der Effizienzhausberechnung geplanten energetischen Maßnahmen Beachte: Die ausführenden Gewerke haben Nachweise in Form von Lieferscheinen, Fotos, Rechnungslegungen zu den eingebauten Materialien, Produkten sowie der Anlagentechnik dem Energieplaner auf Verlangen vorzulegen.
- Führung einer Dokumentation über die Begleitung der Baumaßnahme
- Die Umsetzung des geförderten Vorhabens wird auf dem KfW-Formular “Bestätigung nach Durchführung“ bestätigt
- Ausstellung und Übergabe des Energieausweises für das fertig gestellte Gebäude auf Grundlage des Energiebedarfs nach den Forderungen der EnEV2016 Abschnitt 5, §16 und 18 sowie unter Beachtung der KfW-Forderungen
- Zusammenstellung der Unterlagen